„Arbeitsrecht für die Praxis“ heißt die kompakte und kostenfreie Veranstaltung, zu der der Unternehmerverband und die IHK Nord Westfalen für Mittwoch, 13. November 2024, von 12:30 bis 13:45 Uhr in die IHK-Geschäftsstelle an der Willy-Brandt-Straße 3 in Bocholt einladen. „Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte aus dem Kreis Borken erwartet ein Impulsvortrag einer Juristin vom Unternehmerverband, dieses Mal zum Thema Arbeitszeit“, schaut Jennifer Middelkamp, Regionalgeschäftsführung des Unternehmerverbandes, voraus. Sie organisiert die Veranstaltung gemeinsam mit Sven Wolf, Leiter des IHK-Standortes Westmünsterland, der ergänzt: „Die beiden Vorauflagen haben gezeigt, dass nicht nur der fachliche Input wertvoll ist. Hilfreich ist auch der Austausch darüber, welche Lösungen im eigenen Betrieb gefunden wurden und weiterbringen.“
Arbeitszeit - Was geht? Was geht nicht? – diese Frage steht im Mittelpunkt des arbeitsrechtlichen Vortrags von Rechtsanwältin Heike Zeitel vom Unternehmerverband. Die Theorie ist einfach: Die Arbeitszeit bestimmt sich aus Höchstgrenzen und Ruhezeiten. Die Praxis aber ist vielschichtig: Wird die Ruhezeit beim Lesen einer kurzen dienstlichen Nachricht auf dem Handy schon unterbrochen? Ist die Zugfahrt bei einer Dienstreise Arbeitszeit? Wie ist bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft zu verfahren? Hinzu kommen neue Entscheidungen von EuGH und BAG, wie Arbeitszeiten zu erfassen sind: Ist eine Vertrauensarbeitszeit noch möglich? Oder können die Beschäftigten zur (digitalen) Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet werden?
Anmeldung zu „Arbeitsrecht für die Praxis“ bis zum 5. November 2024 per Online-Formular auf www.unternehmerverband.org/boh-arbeitsrecht