Aussetzung des Mindestlohns für Flüchtlinge sinnvoll

Arbeitsmarktintegration erweist sich als langfristige Herausforderung

„Die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt ist eine große Herausforderung und wir stehen erst ganz am Anfang“, so Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, mit Blick auf die Beschäftigungssituation der in den letzten Jahren zugewanderten Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten. „Anfängliche Vorstellungen, dass mit den Flüchtlingen auch kurz- und mittelfristig viele neue Fachkräfte den Arbeitsmarkt erreichen, haben sich als zu optimistisch herausgestellt“, so Jonetzko.

In der Praxis seien Sprach- und Qualifikationshürden gewaltig. „Nach Einschätzung aller wichtigen Akteure auf dem Arbeitsmarkt werden Jahre vergehen bis die Mehrheit der Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt angekommen ist“, erklärt Jonetzko. Die geringe Anzahl der Flüchtlinge, die bislang zum Beispiel in den DAX-Konzernen eine Beschäftigung gefunden haben, zeige wie hoch noch die Hürden sind. Kleine und mittlere Unternehmen würden sich erfahrungsgemäß noch schwerer tun.

Jonetzko warnt davor, die Schuld für die noch unbefriedigende Lage den Unternehmen zu geben: „Das Gegenteil ist richtig. Die Unternehmen wollen helfen. Doch für die Aufnahme einer Arbeit braucht es ein Mindestmaß an erfüllten Voraussetzungen.“ An diesen müsse gearbeitet werden. Die Politik habe die ersten Weichen richtig gestellt, doch weitere Maßnahmen müssten folgen.

Der Erwerb der deutschen Sprache sei der Schlüssel für eine gelingende Integration auf dem Arbeitsmarkt. Eine Pflicht zum Besuch von Integrations- und Sprachkursen bestehe aber nur für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte. „Diese muss auch für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete ohne Arbeitsverbot eingeführt werden. Zudem müssen flächendeckend ausreichend Kurse bereitgestellt“, fordert Jonetzko und unterstützt damit die aktuellen Vorschläge der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Rund ein Viertel der Geflüchteten hätten nur eine Grundschulbildung. „Maßnahmen zur Alphabetisierung, intensiven Sprachförderung in Verbindung mit arbeitspraktischen Erprobungen als auch zur Grundbildung sind daher dringend notwendig und weiter auszubauen“, so das Plädoyer der Wirtschaft.

Auch müsse es für Flüchtlinge Ausnahmen vom Mindestlohn geben. „Die Aufnahme zustimmungs- und mindestlohnfreier Orientierungspraktika sollte grundsätzlich bis zu zwölf Monaten Dauer ermöglicht werden“, schlagen die Unternehmer vor.  Gerade Menschen, die keine abgeschlossene Ausbildung haben oder deren Ausbildung nicht unmittelbar für die Betriebe nutzbar ist, würde so der Weg in Arbeit erleichtert. Auch eine berufliche Neuorientierung von Betroffenen, die zwar aus dem Heimatland erste Erfahrungen mitbringen, diese hier am Arbeitsmarkt nicht verwerten können und sich beruflich umorientieren müssen, würde so erleichtert.

„Langfristig können Flüchtlinge eine wertvolle Bereicherung für den Arbeitsmarkt sein, doch bis dahin ist noch eine Wegstrecke zurückzulegen. Die Anstrengungen sind mühsam, aber Flüchtlinge und Unternehmen können am Ende davon profitieren“, ist Jonetzko sicher. Beim Unternehmerverband selbst hat ein syrischer Flüchtling vor kurzem nach einem Praktikum einen Ausbildungsplatz angetreten. Damit will der Verband auch seine eigenen Erfahrungen beim Thema festigen, um den Unternehmen aus der Praxis berichten zu können. Der junge Syrer will beim Unternehmerverband den Beruf eines Fachinformatikers für Systemintegration erlernen.

Link zu den 13 Forderungen der BDA:http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/13-Punkte-Fluechtlinge.pdf/$file/13-Punkte-Fluechtlinge.pdf

Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes (Foto: Unternehmerverband)

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