Berufstätige sollen es künftig leichter haben, kranke Angehörige zu pflegen

Zum 1. Januar tritt das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Schmitz: Gesetz muss jetzt Praxis-Test bestehen

Die Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland will die Bundesregierung mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen erreichen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Darauf, dass Berufstätige es künftig leichter haben sollen, kranke Angehörige zu pflegen, weist der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe, Wolfgang Schmitz, hin. Genau dies sei nämlich das Ziel des neuen Familienpflegezeitgesetzes, das mit dem neuen Jahr in Kraft tritt.

„Beschäftigte, die die Familienpflegezeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, können dann bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit bis auf 15 Arbeitsstunden je Woche verringern“, so Schmitz. Interessant sei für Arbeitnehmer, dass der Lohn in dieser Zeit nur halb so stark abgesenkt werde wie die Arbeitszeit. „Bei einer Halbierung der Arbeitszeit bekommt der Arbeitnehmer 75 Prozent des alten Lohns. In der sog. Nachpflegephase, wenn also der Arbeitnehmer wieder die volle Arbeitszeit wahrnimmt, fällt die Vergütung des Arbeitnehmers dann entsprechend geringer aus“, führt Schmitz aus. Die Familienpflegezeit stelle somit eine Art „Hilfe zur Selbsthilfe“ dar. "Dem Unternehmer muss klar sein, dass er in Vorleistung tritt. Es kann sich jedoch für beide Seiten auszahlen."

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit abschließen. „Der Arbeitgeber kann zur Refinanzierung des von ihm vorzuschießenden Gehaltsanteils beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen“, so Schmitz. Die Beschäftigten müssten zudem eine Versicherung abschließen, damit der Arbeitgeber im Falle späterer Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht auf den Kosten sitzenbleibe. Der Arbeitnehmer genieße in der Zeit wiederum Kündigungsschutz. Auch die Rentenansprüche blieben unberührt. Schmitz sieht das neue Gesetz ab dem 1. Januar in der Bewährungsphase: "Jetzt muss die neue Familienpflegezeit den Praxis-Test bestehen. Grundsätzlich begrüßen wir das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch im Bereich der Pflege. Aus Unternehmersicht sage ich: Man wird sehen, ob man durch dieses Modell eine positive Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht oder ob zusätzliche Belastungen die Folge sind."

Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut auf neue gesetzliche Regelungen wie diese vorbereitet sind, bietet das HAUS DER UNTERNEHMER ein umfangreiches Seminarprogramm. „Wir wollen, dass Unternehmen und ihre Mitarbeiter kompetente Ansprechpartner bei den Fragen der modernen Arbeitswelt sind. Unser gerade erschienenes Programm für das erste Halbjahr 2012 trägt dem Rechnung“, so Schmitz. Mehr Informationen zu den neuen Seminaren der HAUS DER UNTERNEHMER GmbH unter www.haus-der-unternehmer.de.

Der Unternehmerverband vertritt bundesweit, aber mit Schwerpunkt im Ruhrgebiet, am Niederrhein und im Westmünsterland, rund 700 Firmen. Als Arbeitgeberverband berät er seine Mitgliedsunternehmen arbeitsrechtlich und tarifpolitisch.

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe

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