Endlich ist es so weit: Am Freitag beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika. Weil in den kommenden Wochen viele Spiele während der regulären Arbeitszeit übertragen werden und damit arbeitsrechtliche Fragen auftauchen, gibt der Unternehmerverband Tipps. „Bevor Probleme auftauchen oder Mitarbeiter ihre Jobs riskieren, sollten Arbeitgeber und -nehmer unbedingt miteinander sprechen. Nur so verhindern beide Seiten, dass es zum Äußersten – z. B. einer Kündigung – kommt“, wirbt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Martin Jonetzko, für eine unmissverständliche Kommunikation.
Die wichtigsten Regeln: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch, die Spiele während der Arbeitszeit verfolgen zu dürfen. Aber viele Unternehmen erlauben dies z. B. im Rahmen der Gleitzeitregelung und wenn während der Abwesenheit ausgestempelt wird. „Allerdings muss sichergestellt sein, dass die betrieblichen Abläufe nicht zum Stillstand kommen, sobald alle Mitarbeiter schlagartig um 13.30 Uhr den Arbeitsplatz verlassen“, sagt Jonetzko. Fernsehen am Arbeitsplatz ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nicht gestattet. Anders das Radio: Ist es als „Nebenbei-Medium“ erlaubt, gilt das auch für Fußballspiele. Doch Jonetzko schränkt ein, dass andere Mitarbeiter nicht gestört werden dürfen. „Außerdem kann kein Mitarbeiter erwarten, dass er mehrere Spiele über die volle Länge am Radio oder auch im Internet per Live-Ticker verfolgen darf. Denn jeder wird zugeben: Eine geregelte Arbeit ist dann kaum mehr möglich.“ Also selbst wenn die private Nutzung des Radios oder des Internet im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen erlaubt ist, sollte vorher explizit und genau über die Regelungen gesprochen werden. „So findet man bei aller WM-Euphorie eine tragfähige Lösung.“