„Gelber Schein“ bald nur noch digital

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird eingeführt / Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen

Das deutsche Gesundheitssystem wird digital: Bald wird es neben dem elektronischen Rezept auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, landläufig „Gelber Schein“ oder kurz „AU“ genannt, in digitaler Form geben. Dann gehört der gelbe DIN A6-Zettel mit einem oder gar zwei Durchschlägen der Vergangenheit an, wie auch die Pflicht des Patienten, diesen der Krankenkasse und dem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Der Prozess der AU-Meldung wird dann ohne Zutun des Patienten virtuell automatisiert. Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, weiß der Unternehmerverband, der mit seinen zehn Juristen auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist und bundesweit 700 Unternehmen im Rahmen der Mitgliedschaft dazu berät und vertritt.
Seit dem 1. Oktober und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 müssen Ärzte die AU digital an die Krankenkasse übermitteln; in einem zweiten Schritt ab dem 1. Juli 2022 müssen die Krankenkassen die AU dann auch digital an den Arbeitgeber übermitteln. Ab Sommer 2022 also ist nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: eAU, gültig; der Arbeitnehmer selbst muss nichts mehr veranlassen. „In der Übergangsphase bis Mitte 2022 allerdings gilt, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber weiterhin die Durchschrift der AU aushändigen muss“, erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.
„Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen hat“, betont Schmitz. Und: Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer diese spätestens am vierten Kalendertag ärztlich feststellen lassen. „Allerdings kann der Arbeitgeber verlangen, dass seine Beschäftigten früher zum Arzt gehen, also auch schon am ersten Tag der Krankheit“, ergänzt Schmitz. An diesen rechtlichen Vorgaben hat sich auch zu Zeiten von Corona grundsätzlich nichts verändert.

Ärzte bescheinigen die Arbeitsunfähigkeit bald digital – zunächst gegenüber den Krankenkassen und ab Sommer 2022 auch gegenüber den Arbeitgebern. (Foto: pixabay)

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