Der Geschäftsführer der Lebenshilfe Gelderland gGmbH, Günter Voß, ist von der Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf, Brigitte Göttling, erneut zum ehrenamtlichen Richter am Arbeitsgericht Wesel ernannt worden. Bis 2025 wird Voß bei Arbeitsgerichtsprozessen mit einem vollwertigen Stimmrecht an der Seite eines Berufsrichters mitentscheiden.
Bereits in der dritten Amtsperiode führt Voß dieses Amt aus und freut sich weiterhin auf die Aufgabe: „Jeder Arbeitsgerichtsprozess ist anders und neu, ich bin gespannt, welche Fälle mich in nächster Zeit erwarten. Ich kann jetzt dazu beitragen, dass Entscheidungen gerechter ausfallen, das ist eine große Verantwortung.“ So schätze er es, offen mit Unternehmern reden zu können, ebenso aber auch dem hauptamtlichen Richter die tatsächliche Arbeitsrealität näher zu bringen. Die Lebenshilfe Gelderland gGmbH vertritt seit 1977 die Interessen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.
Rund 10.000 ehrenamtliche Richter stehen derzeit den Berufsrichtern an den Arbeitsgerichten in NRW zur Seite – je zur Hälfte aus Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Über das Vorschlagsrecht verfügt der Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein. So bringt die Arbeitgeberorganisation immer wieder Führungskräfte, erfahrene Personalleiter und Menschen mit Mitarbeiterverantwortung aus dem Kreise ihrer Mitgliedsunternehmen an die hiesigen Arbeitsgerichte. Für eine Rechtsprechung nah am Arbeitsleben sei der Austausch mit der Praxis unverzichtbar, so der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz. „Deswegen ist dieses Ehrenamt so wichtig“, so Schmitz.
Beim Unternehmerverband sind deutschlandweit 700 Firmen aller Branchen und Größen organisiert, der regionale Schwerpunkt liegt im Ruhrgebiet, am Niederrhein und im Westmünsterland. Interessenten für das Amt des ehrenamtlichen Richters aus Kreisen der Arbeitgeber kontaktieren beim Unternehmerverband Wolfgang Schmitz, Tel. 0203 99367-106, E-Mail: schmitz@unternehmerverband.org