BDA-Präsident Dr. Dieter Hundt findet harte Worte für den Arbeitskampf der Lokführer: „Sollte es der GDL gelingen, einen Spartentarifvertrag zu erzwingen, befürchte ich weitere Nachahmer. Keine Branche wäre sicher, dass nicht kleine Arbeitnehmergruppen, die Schlüsselpositionen besitzen, ihr Erpressungspotenzial ausnutzen“.
In der aktuelle Ausgabe 3/2007 der Verbandszeitung [unternehmen!] äußert sich Hundt auch zu aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Er beobachte die Entwicklung der Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht „mit großer Sorge“. Sie gefährde die Grundlagen des bisherigen Tarifrechts und damit die Tarifautonomie. Der Arbeitgeberpräsident: „Der Arbeitgeber muss sich darauf verlassen können, während der Laufzeit eines für alle Beschäftigten gelten Tarifvertrages keinen Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt zu werden. Ohne diese Friedenspflicht nimmt die Motivation ab, sich den Regeln eines Tarifvertrages zu unterwerfen. Diese Friedensfunktion wird mit der Zulassung sowohl von Sozialplan- als auch Sympathiestreiks in Frage gestellt“.
Außerdem warnte der BDA-Präsident, dass jede Form eines staatlichen Lohndiktats die Tarifautonomie gefährde. Das vollständige Interview finden Sie in der auf der Seite 1 von [unternehmen!]. Hier gelangen Sie zur PDF-Version.