Der Sommer bringt aktuell heiße Tage; auf über 30 Grad steigt die Außentemperatur. Für Schüler bringt das oft die frohe Botschaft: Hitzefrei! Nun die schlechte Nachricht: Im Arbeitsleben gibt es kein Recht auf Hitzefrei oder auf eine Klimaanlage – darauf weist der Unternehmerverband hin. „Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz.
„Nicht alles, was mit gesundem Menschenverstand geregelt werden kann, braucht ein Gesetz“, so Schmitz, seines Zeichens Rechtsanwalt und Fachmann für das Arbeitsrecht. So solle etwa schwere körperliche Arbeit unter freiem Himmel in den heißen Stunden gemieden werden. Hierzu können in vielen Betrieben Arbeitszeitverlagerungen genutzt werden, etwa durch Gleitzeitregelungen. Aber auch zusätzliche Pausen können an Hitzetagen für Abkühlung sorgen. „Es versteht sich für die Unternehmen von selbst, dass man bei großer Hitze Personengruppen wie werdende oder stillende Mütter sowie ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer schont“, führt Schmitz aus.
Auch die Arbeit in nichtklimatisierten Räumen könne erleichtert werden. Es komme auf das bewährte Rezept an: Während Jalousien und Fenster tagsüber unbedingt geschlossen bleiben sollten, helfen morgens großzügiges Lüften oder ein Tischventilator gegen allzu große Hitze. Am Arbeitsplatz gelte zudem: Viel Wasser trinken. Hier könne der Arbeitgeber durch die Bereitstellung geeigneter Getränke eine ganze Menge tun, damit auch die „körpereigenen Klimaanlagen“ der Mitarbeiter in Gang kämen. Auch auf die Lockerung von Bekleidungsvorschriften könne man sich betriebsintern verständigen. „Bei 35 Grad Außentemperatur ist der Schlips sicher entbehrlich, wenn nicht betriebliche Gründe zwingend dagegen sprechen“, rät Schmitz.
Die Arbeitsstättenverordnung zeigt auf, ab wann in Büroräumen bei Hitze reagiert werden sollte. Ab 30 Grad in einem Büroraum müssen wirksame Maßnahmen zur Abkühlung ergriffen werden. Ab 35 Grad Raumtemperatur ist ein Büro laut Arbeitsstättenverordnung ohne geeignete Maßnahmen nicht mehr geeignet. „Es gibt zwar kein Recht auf Hitzefrei, aber natürlich viele Wege, etwa durch flexible Arbeitszeiten, der Hitze auszuweichen“, so Schmitz abschließend.
Der Unternehmerverband ist mit seinem Juristen-Team auf arbeitsrechtliche Themen spezialisiert. Seine Mitgliedsunternehmen berät er außerdem in Sachen Tarifpolitik und vertritt ihre wirtschaftspolitischen Interessen. Mit regionalem Schwerpunkt an Rhein und Ruhr und bis ins Westmünsterland hinein vertritt der Arbeitgeberverband die Interessen von 700 Firmen bundesweit.