Selbst nach Beleidigung auf WhatsApp: Kündigung will gut überlegt sein

Unternehmerverband und IHK luden Führungskräfte aus dem Kreis Borken zu „Arbeitsrecht für die Praxis“ ein

Es klingt ungeheuerlich, kommt aber in den besten Unternehmen vor: bei der Erfassung der Arbeitszeit wird betrogen, Vorgesetze werden in WhatsApp-Chats beleidigt, Eigentum des Betriebes wird entwendet, Beschäftigte greifen andere tätlich an oder verweigern die Arbeit. „Das können zwar Gründe für eine außerordentliche Kündigung sein; aber vor dem Hintergrund, dass es keine absoluten Gründe für eine außerordentliche Kündigung gibt, ist in jedem Fall Vorsicht geboten und eine gründliche Einzelfallbetrachtung erforderlich“, sagte Rechtsanwalt Peter Wieseler vom Unternehmerverband bei „Arbeitsrecht für die Praxis“. Zu dieser kompakten und kostenfreien Veranstaltung laden regelmäßig der Unternehmerverband und die IHK Nord Westfalen nach Bocholt ein. 25 Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte aus dem Kreis Borken waren der Einladung gefolgt.

Im Mittelpunkt des arbeitsrechtlichen Vortrags stand ein brandaktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu einer außerordentlichen Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe: Ein Beschäftigter „lästerte“ in einer WhatsApp-Gruppe über Vorgesetzte und Kollegen – und die Beleidigungen wurden öffentlich. Es folgte eine außerordentliche Kündigung. Die Entscheidung, ob diese wirksam ist, steht noch aus. Neben diesem konkreten Fall erläuterte Wieseler auch abstrakt die Anforderungen an eine wirksame außerordentliche Kündigung. „Die Hürden für Arbeitgeber sind hoch, Stichworte sind zum Beispiel Betriebsratsanhörung, Darlegungs- und Beweispflicht, eine enge Zwei-Wochen-Frist und vorher fast zwingend erforderlich: eine Abmahnung. Je nach Einzelfall würde ich andere Wege einschlagen, etwa den Abschluss eines Aufhebungsvertrags erwägen.“ Viele weitere gute Tipps und konkrete Antworten auf die vielen Fragen aus dem Publikum hatte der Jurist im Gepäck, die die Teilnehmenden für die tägliche Betriebspraxis mitnehmen konnten.

Weitere Informationen unter www.unternehmerverband.org

Luden zu „Arbeitsrecht für die Praxis“ ein (von links): Sven Wolf von der IHK Nord Westfalen und vom Unternehmerverband Jennifer Middelkamp, Peter Wieseler und Martin Jonetzko. (Foto: IHK Nord Westfalen)

Ansprechpartner

Christian Kleff

Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation

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Jennifer Middelkamp

Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

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Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation und Marketing

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