Streikfolgen: Unternehmerverband rät zu frühzeitigem Gespräch mit dem Chef

Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko alleine / Die Rechtslage ist eindeutig, jedoch kann er bei Streik auf Verständnis des Arbeitgebers hoffen

„Rein rechtlich muss der Arbeitgeber Verspätungen seiner Arbeitnehmer auf Grund von Streikfolgen nicht einfach hinnehmen“, erläutert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des hiesigen Unternehmerverbandes, Martin Jonetzko. Das Wegerisiko liege grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Er müsse dafür Sorge tragen, dass er trotz Streiks bei der Bahn pünktlich zur Arbeit komme. „Der Bahnstreik wurde ja vorher angekündigt, insofern ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, eine alternative und pünktliche Anreise zur Arbeit zu wählen“, erklärt Jonetzko. Hier könne man zum Beispiel Fahrgemeinschaften bilden oder die Möglichkeiten des Ersatzfahrplans der Bahn nutzen. Auch sei bei der Anreise zur Arbeit zu berücksichtigen, dass das Verkehrsaufkommen in diesen Tagen auf der Straße deutlich angespannter ist als sonst.

Trotzdem, erläutert Jonetzko, hätten Chefs in der Regel Verständnis, wenn es aufgrund einer katastrophalen Verkehrslage zu Verspätungen bei der Anreise zur Arbeit kommt. „Wichtig ist, dass man mit seinem Vorgesetzten frühzeitig das Gespräch sucht“, sagt Jonetzko. Viele Unternehmen würden dann bereits im Vorfeld von Streiks reagieren und ihren betroffenen Arbeitnehmern zum Beispiel eine flexiblere Arbeitszeit ermöglichen. Dabei seien der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Ein späterer Arbeitsbeginn sei genauso möglich wie Homeoffice und Überstundenabbau. Alles dies sei eine Frage der frühzeitigen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gleiches gelte im Übrigen für die Folgen des Streiks in den Kindergärten. Auch hier sind zunächst die Eltern in der Pflicht, sich um alternative Betreuungsmöglichkeiten zu kümmern. Wenn das aber nicht gelingt, dann sei auch hier das Gespräch mit dem Chef angesagt. „Bei Fragen der Kinderbetreuung wird das Verständnis in der Regel groß sein. Familienfreundlichkeit wird in den meisten Unternehmen mittlerweile groß geschrieben“, erklärt Jonetzko. Viele Unternehmen hätten beispielsweise Möglichkeiten der Notfallbetreuung oder bieten an, die Kinder zur Arbeit mitzunehmen. Auf die reine Rechtslage werde sich also in der Praxis kaum ein Unternehmen zurückziehen, schließlich seien auch Chefs betroffene Pendler und Eltern, meint der Unternehmerverband.

Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Mit Sitz in Duisburg reicht ihr angestammtes Verbreitungsgebiet vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den Kreis Wesel bis an die niederländische Grenze (Kreis Kleve) und ins Münsterland (Kreis Borken). 

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