Texte in der Personalarbeit

Praxis-Workshop im HAUS DER UNTERNEHMER

Durch engere gesetzliche Vorgaben und durch die entsprechende Entwicklung in der Rechtsprechung verschärfen sich die Anforderungen an den Inhalt von Schreiben im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Unklare Formulierungen können zu einer völlig anderen Auslegung einer arbeitgeberseitigen Zusage durch das Arbeitsgericht führen. Fehlende Tatsachen oder falsche Angaben in einer Betriebsratsanhörung führen zur Unwirksamkeit einer an sich begründeten Kündigung. Überflüssige pauschale Vorwürfe machen eine Abmahnung unwirksam. Bei einem Praxis-Workshop im HAUS DER UNTERNEHMER werden konkrete Texte in der Personalarbeit näher beleuchtet wie etwa Arbeitsanweisungen, Ermahnungen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben und Betriebsratsanhörung.

Das kostenpflichtige Seminar richtet sich an Führungsnachwuchskräfte sowie an Mitarbeiter, die eine Führungsrolle übernehmen werden, und findet am Dienstag, 26. April 2016, von 13 bis 17 Uhr im HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg statt. Weitere Infos über Inhalte und Preis unter www.haus-der-unternehmer.de; Anmeldung bei Heike Schulte ter Hardt, Tel. 0203 6082-204.

Ansprechpartner

Christian Kleff

Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation

Telefon: 0203 99367-225

E-Mail:kleff(at)unternehmerverband(dot)org

Jennifer Middelkamp

Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

Telefon: 0203 99367-223

E-Mail:middelkamp(at)unternehmerverband(dot)org

Geraldine Klan

Referentin

Telefon: 0203 99367-224

E-Mail:klan(at)unternehmerverband(dot)org

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation und Marketing

Telefon: 0203 99367-205

E-Mail:desel(at)unternehmerverband(dot)org