„Es ist ein gutes Urteil für alle Arbeitgeber und für viele Kleinbetriebe ein Muss“, mit diesen Worten begrüßte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe, Wolfgang Schmitz, das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Frage, wann ein Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen muss. „Die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen ja auch unmittelbar zum Arzt, der sie dann zu Recht krankschreibt. Wenn jemand krank und dienstunfähig ist, ist es auch kein Problem, dass ein Arzt dieses unmittelbar bescheinigt“, führt Schmitz aus. Von einigen Wenigen würden Krankmeldungen aber zulasten des Arbeitgebers und vor allem zulasten der Kollegen missbraucht. „Um diesen Missbrauch begegnen zu können, ist es sinnvoll, den Arbeitgeber entscheiden zu lassen, wann eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Diese Regelung sollte dann aber auch für alle Mitarbeiter gleichermaßen gelten“, sagt Schmitz. Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe sieht aber noch einen weiteren zwingenden Grund für das heutige Urteil: „In Kleinbetrieben gibt es bei Krankheitsausfällen eines Arbeitnehmers oftmals ab dem ersten Tag Erstattungsansprüche der Arbeitgeber gegen die Kassen. Und die gibt es natürlich nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit auch nachgewiesen ist.“
Unternehmerverband begrüßt Attest-Urteil
Ansprechpartner
![](/fileadmin/content/_processed_/3/9/csm_Christian_Kleff_GF_Wirtschaft_fuer_Duisburg_1_03e8601c25.jpg)
Christian Kleff
Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation
Telefon: 0203 99367-225
![](/fileadmin/content/_processed_/2/8/csm_Jennifer_Middelkamp_13154ea93f.jpg)
Jennifer Middelkamp
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin
Telefon: 0203 99367-223
![](/fileadmin/content/_processed_/8/2/csm_Geraldine_Klan_3_d4c9deb8fa.jpg)
![](/fileadmin/content/_processed_/a/6/csm_Avelina_Desel_53cb2c9b94.jpg)
Avelina Desel
Mitarbeiterin Kommunikation und Marketing
Telefon: 0203 99367-205