Unternehmerverband USB und Wuppertaler Kreis: Mindestlohn macht Bildungsbranche kaputt!

Mit dem Antrag zur Aufnahme in das Entsendegesetz zwecks Einführung eines Mindestlohnes für die Bildungsbranche lösen einige wenige Bildungseinrichtungen verheerende Wettbewerbsverzerrungen für die gesamte Branche aus: Das befürchten der USB Unternehmerverband Soziale Dienstleistungen + Bildung e.V. und der Wuppertaler Kreis e.V. - Bundesverband betriebliche Weiterbildung.

In einem Brief an Bundesarbeitsminister Olaf Scholz warnen die beiden Verbände, die Bildungsunternehmen in ganz Deutschland vertreten, vor den negativen Auswirkungen, wenn der von ver.di und der GEW mit der Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung (Bildungsverband) e.V. (BBB) abgeschlossene Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt würde.

Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des USB, betonte, dass die Mitglieder des USB keinen Mindestlohn haben wollen: „Hier versucht eine kleine Minderheit, der Mehrheit etwas aufzuoktroyieren, das ganz verheerende Konsequenzen hat. Denn der Mindestlohn soll nach dem jetzt eingereichten Tarifvertrag nur für diejenigen Träger gelten, die sich um Arbeitslosenmaßnahmen überwiegend kümmern. Bildungseinrichtungen, die dies nicht überwiegend, aber auch machen, können ganz legal unterhalb des Mindestlohnes zahlen und damit jede Ausschreibung gewinnen. Zudem können alle, die statt eigener Mitarbeiter Honorarkräfte beschäftigen, den Mindestlohn umgehen. Das geht zu Lasten der Bildungseinrichtungen, die professionell und schwerpunktmäßig Arbeitslose qualifizieren und integrieren.“

Außerdem, so Schulte, beraube sich die Branche wichtiger und notwendiger Handlungsspielräume für Einzelfälle, obwohl im Prinzip alle Bildungseinrichtungen sowieso mehr als den jetzt vorgesehenen Mindestlohn zahlten. So sei beispielsweise eine Differenzierung beim Entgelt erforderlich zwischen denen, die sich mit hochqualifiziertem Fachwissen als Pädagogen mit Arbeitslosen befaßten, und anderen, die vielleicht als Anleiter die Arbeitslosen begleiteten ohne höhere Qualifikation. Auch eine Differenzierung der Urlaubstage zwischen 26 und 30 Tagen, die bei vielen noch aus alten BAT-Zeiten durchaus üblich sei, werde mit dem Tarifvertrag nivelliert, weil er die bisherige Obergrenze von 30 Tagen vorsehe.

Carsten Löwe, Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises, wies darauf hin, dass dieser Tarifvertrag der sehr differenzierten und überwiegend mittelständisch strukturierten Weiterbildungsbranche nicht gerecht werde. Eine Vereinheitlichung der durch hohe Kundenorientierung und unternehmensnahe Dienstleistungen geprägten Branche wäre kontraproduktiv für Marktnähe und letztlich auch für die Qualität in der Weiterbildung.

Auch mit der Einschränkung des Geltungsbereiches auf Arbeitslosenmaßnahmen erreicht die Zweckgemeinschaft des BBB rechnerisch die notwendige Vertretung von 50% der Beschäftigten der in dem Tarifvertrag definierten Branche nicht. Die Voraussetzung für eine  Allgemeinverbindlicherklärung ist nicht gegeben, so Löwe. Löwe zweifelt außerdem daran, ob die Branche Weiterbildung in dem eingeschränkten Sinn überhaupt existiert. Die meisten Bildungsunternehmen bieten ein breites Angebot von Bildungsleistungen an, von denen das Angebot für die Weiterbildung von Arbeitslosen nur einen Teil ausmacht. Letztlich wird durch die Abgrenzung deshalb nicht eine Branche beschrieben, sondern es ist eigentlich der Kreis der Weiterbildungsunternehmen gemeint, die überwiegend als Dienstleister für einen einzigen gemeinsamen Kunden, nämlich die Bundesagentur für Arbeit tätig sind. Gemeinsame Preispolitik gegenüber einem Auftraggeber über den Weg eines gesetzlichen Mindestlohnes zu betreiben, ist aus Sicht des Wuppertaler Kreises und des Arbeitgeberverbandes USB allerdings der falsche Weg.

Der Wuppertaler Kreis und Arbeitgeberverband USB sehen das Problem, das in der Branche durchaus herrsche, nämlich dass die Preise immer mehr nach unten gedrückt würden mit der Folge immer weiter sinkender Entgelte, nicht durch einen Mindestlohn gelöst, der im Gegenteil die Lage verschlimmere und den Wettbewerb verzerre. Viel wichtiger ist nach ihrer Ansicht, dass die Kommunen, Arbeitsgemeinschaften und Einkaufszentren der Bundesagentur für Arbeit bei Ausschreibungen auf die Qualität der Dienstleister achten und bereit sind, dafür auch den entsprechenden Preis zu zahlen. Denn entscheidend sei die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.

Ansprechpartner:

Dipl.-Volksw. Elisabeth Schulte

Geschäftsführerin USB Unternehmerverband

Soziale Dienstleistungen + Bildung e.V.

Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg

Telefon 0203 99 367-125 Telefax 0203 99367294125

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Dipl.-Kfm. Carsten R. Löwe

Geschäftsführer

Wuppertaler Kreis e.V.

Bundesverband betriebliche Weiterbildung

Widdersdorfer Straße 217, 50825 Köln

Telefon 0221 372018 Telefax 0221 395952

www.wkr-ev.de

Ansprechpartner

Christian Kleff

Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation

Telefon: 0203 99367-225

E-Mail:kleff(at)unternehmerverband(dot)org

Jennifer Middelkamp

Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

Telefon: 0203 99367-223

E-Mail:middelkamp(at)unternehmerverband(dot)org

Geraldine Klan

Referentin

Telefon: 0203 99367-224

E-Mail:klan(at)unternehmerverband(dot)org

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation und Marketing

Telefon: 0203 99367-205

E-Mail:desel(at)unternehmerverband(dot)org