Viel Aufwand auch für nicht betroffene Unternehmen durch Mindestlohn

Der Unternehmerverband befürchtet Bürokratieaufbau des zum Jahreswechsel geltenden Mindestlohns. „Flut“ von Anfragen durch Betriebe

Der Unternehmerverband war seinerzeit gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Er befürchtete mehr Bürokratie und vor allem die Aushöhlung der Tarifautonomie. Trotzdem sind die politischen Beschlüsse klar. Das entsprechende Gesetz gilt ab 1. Januar und sieht einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro vor. „Die Unternehmen sind jetzt bei der Umsetzung in der Pflicht“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des heimischen Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz. Doch diese Umsetzung bedeute für Unternehmen einen großen Kraftakt. Die Verordnungen, die die Umsetzung des neuen Gesetzes im Detail regeln, bestätigen nach Ansicht des Verbandes die „schlimmsten bürokratischen Befürchtungen“.

Der Unternehmerverband erwartet für die Betriebe einen erheblichen zusätzlichen Aufwand. Dieser treffe aber keineswegs nur jene Unternehmen, die bislang unter Mindestlohn bezahlen. „Auch Unternehmen, die deutlich darüber liegen, sind betroffen, denn das Gesetz ist mit umfangreichen Berichtspflichten verbunden“, erläutert Schmitz. So betreffe die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nach dem Mindestlohngesetz in vielen Fällen Arbeitnehmer, für die sich die Mindestlohnproblematik überhaupt nicht stellt. „Für diese Personengruppen gibt es bislang keine Verpflichtung, die Arbeitszeiten zu erfassen. Jetzt haben wir eine neue Belastung für Unternehmen, die die Arbeitszeit detailliert dokumentieren müssen“, führt Schmitz aus.

„Das Arbeitsleben wird auch ungemütlicher werden“, so Schmitz. Insbesondere bei geringfügig Beschäftigten sei bislang oft keine genaue Festlegung der Arbeitszeit vereinbart worden. Man war sich einig über bestimmte Aufgaben, die im Rahmen der Beschäftigung erledigt werden sollten. „Jetzt muss der Betrieb genau darauf achten, dass Anwesenheitszeit tatsächlich Arbeitszeiten sind und die Zigarette zwischendurch oder der Plausch mit den Kollegen außerhalb der Arbeitszeit stattfindet“, schildert Wolfgang Schmitz.

Die juristische Abteilung des Unternehmerverbandes habe aktuell eine Flut von Anfragen zum Thema vorliegen. „Für Unternehmen, die mit ihren Tarifverträgen deutlich über Mindestlohn liegen, mit Stundenlöhnen von 30 Euro und mehr, ist es schwer zu verstehen, warum auch sie durch das Gesetz mehr Arbeit haben“, sagt Schmitz. Darüber hinaus gebe es nach wie vor viel Unsicherheit, wie sich der Mindestlohn zum Beispiel auf Arbeitszeitkonten mit schwankender Verteilung der Arbeitszeit auswirke und welche Entgeltbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können.

Der Unternehmerverband fordert eine “praxisnahe“ Umsetzung der Mindestlohnvorgaben. „Das Meldeverfahren zu den Arbeitszeiten muss vereinfacht werden. Es gibt keinen Grund, Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten, die ihren Mitarbeitern gute Löhne zahlen“, so Schmitz. Der Unternehmerverband fordert die Politik auf, die Auswirkungen des Gesetzes spätestens nach den ersten sechs Monaten genau unter die Lupe zu nehmen. „Wenn die Betriebe schon viele Wahlversprechen ausbaden müssen, muss man ihnen wenigstens bei der Umsetzung so weit wie möglich entgegenkommen“, so Schmitz abschließend.

Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Mit Sitz in Duisburg reicht ihr angestammtes Verbreitungsgebiet vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den Kreis Wesel bis an die niederländische Grenze (Kreis Kleve) und ins Münsterland (Kreis Borken).

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes (Foto: Unternehmerverband)

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