Von A wie Arbeitsplatz bis Z wie Zeugnis

Unternehmerverband informiert über Rechte und Pflichten in der Ausbildung

„Muss ich meinen Arbeitsplatz aufräumen?“ oder „Werden minderjährige Azubis wie Erwachsene behandelt?“ – zum Start des Ausbildungsjahres am 1. September treten viele Fragen auf, die der Unternehmerverband beantworten kann. „Während der Ausbildung bestehen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Auszubildenden besondere Rechte aber auch Pflichten“, erklärt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Der Azubi hat sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist. Er ist dazu verpflichtet, die ihm aufgetragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen und Weisungen berechtigter Personen zu folgen. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen müssen pfleglich behandelt werden. „Letzteres verpflichtet dazu, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten und vor allem aufzuräumen“, so Schmitz.

Aber auch dem Ausbildungsbetrieb werden vom Gesetzgeber bestimmte Pflichten auferlegt. Bei minderjährigen Auszubildenden muss z. B. beachtet werden, dass diese den Ausbildungsvertrag nur durch ihre gesetzlichen Vertreter abschließen dürfen. Arbeitgeber müssen zusätzlich zum Berufbildungsgesetz die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten. Dort wird u. a. geregelt, dass Minderjährige nicht mehr als acht Stunden täglich sowie 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden dürfen; und das in der Zeit von 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gibt es aber auch, z. B. im Gastgewerbe. Wenn die Berufsausbildung beendet ist, hat der jeweilige Ausbildungsbetrieb jedem Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Dieses muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten. Schmitz: „Ich wünsche allen Azubis einen erfolgreichen Start in die Berufswelt und den Ausbildungsbetrieben, dass sie dadurch ihren Fachkräftebedarf langfristig abdecken können.“

Der Unternehmerverband berät mit seinem Team aus neun Juristen insgesamt 700 Unternehmen bundesweit, aber mit Schwerpunkt an Rhein und Ruhr sowie im Westmünsterland, u. a. in Sachen Arbeitsrecht. Neben Personalfragen wie die in der Berufsausbildung geht es z. B. um die Vertragsgestaltung oder die Arbeitsbedingungen.

Ansprechpartner

Christian Kleff

Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation

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Jennifer Middelkamp

Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

Telefon: 0203 99367-223

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Geraldine Klan

Referentin

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E-Mail:klan(at)unternehmerverband(dot)org

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation und Marketing

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