Sozialversicherungsbeiträge 2017 - Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2017 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017)" vorgelegt.

Für das kommende Jahr ergeben sich folgende vorläufige Werte:

1. Beitragsbemessungsgrenzen

2. Bezugsgrößen

Alte Bundesländer:
35.700 € pro Jahr bzw. 2.975 € pro Monat (2016 = 34.860 € bzw. 2.905 €)

Neue Bundesländer:
31.920 € pro Jahr bzw. 2.660 € pro Monat (2016 =30.240 € bzw. 2.520 €)

3. Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2017 beträgt 57.600 € (2016: 56.250 €).

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2017 beträgt 52.200 € (2016: 50.850 €).

Der Referentenentwurf wurde von der Bundesregierung noch nicht gebilligt. Der Entwurf der Verordnung soll im Oktober 2016 im Bundeskabinett beschlossen werden.

 

 

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Dipl.-Volksw. Elisabeth Schulte
0203 99367-125
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