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Unternehmertage und -treffen, Seminare, Arbeitskreise, Business Breaks oder Netzwerkveranstaltungen – die nächsten Termine des Unternehmerverbandes sind hier aufgelistet.
WeiterlesenDigitale Verwaltungen entlasten Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst. Vereinfachte, beschleunigte und digitale Verwaltungsverfahren sind in anderen Ländern bereits seit Jahren gängige Praxis. Nordrhein-Westfalen muss den begonnenen Aufholprozess weiter intensivieren, damit der Nutzen bei den Bürgern und Unternehmen spürbar ankommt. Die Entbürokratisierung bleibt eine Daueraufgabe und muss auch über die Entfesselungspakete hinaus verstetigt werden. Die öffentliche Auftragsvergabe muss noch weiter vereinfacht werden, um den Investitionsstau aufzulösen.
Das eGovernment muss konsequent für Bürokratieabbau genutzt werden. Erforderlich dafür ist der Mut, vorhandene Verwaltungsprozesse nicht einfach nur 1:1 zu digitalisieren, sondern, wo erforderlich, auch komplett neu aufzustellen. Im Ergebnis müssen klare Entlastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung spürbar sein.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen leiden besonders unter zunehmender Bürokratie. Sie müssen daher beim Bürokratieabbau besonders berücksichtigt werden. Das Thema muss im Mittelstandsbeirat regelmäßig auf der Tagesordnung stehen.
Im Rahmen sog. Clearingverfahren werden Vorhaben der Landesregierung, des Bundes und der EU auf ihre Mittelstandsverträglichkeit hin überprüft. Die Verfahren haben sich bewährt. Diese Stimme des Mittelstandes gilt es weiter zu stärken. Die Verfahren müssen auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Zudem muss die Clearingstelle ein eigenes Initiativrecht bekommen, damit noch effektiver auf die Belange des Mittelstandes aufmerksam gemacht werden kann.
Der Bürokratieabbau muss konsequent fortgesetzt werden. Die Entfesselungspakete haben gezeigt, dass Bürokratieabbau funktioniert und hiermit Innovationen sowie Investitionen gefördert werden können. Wir erwarten die Fortsetzung der Entfesselungsinitiative auch in der nächsten Legislaturperiode, damit Entbürokratisierung als unverzichtbare Daueraufgabe auf allen Ebenen verstetigt wird.
Misstrauen darf kein Leitfaden der Politik sein. Misstrauensvoten wie der sog. „Spionageerlass“ oder die Hygieneampel dürfen sich nicht wiederholen. Sie sind nicht nur Ausdruck eines völlig verfehlten grundsätzlichen Misstrauens gegenüber der Wirtschaft, sondern zudem auch noch mit einer unverhältnismäßigen Bürokratie verbunden.
Die öffentliche Auftragsvergabe muss modernisiert werden. Ausschreibungsverfahren müssen noch deutlich effizienter und einfacher werden. Als weiteren Schritt für mehr Wettbewerbsfähigkeit brauchen wir in NRW eine Anpassung an die jeweils unbürokratischste Regelung in anderen Bundesländern.
Das Landesvergaberecht darf öffentliche Vergabeverfahren nicht noch zusätzlich belasten und verkomplizieren. Über das EU- und Bundesrecht hinausgehende Zusatzkriterien dürfen keine de facto Markteintrittsbarrieren insbesondere für KMU darstellen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz muss sich klar hieran orientieren: Keine zusätzliche Komplexität und Überfrachtung.
Vorteile von ÖPP müssen konsequenter genutzt werden. ÖPP-Modelle sollten immer dann Anwendung finden, wenn ihre Vorteile in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nachgewiesen wurden. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sind hierfür weiter zu standardisieren und mittelstandsgerecht auszugestalten. Ziel muss es sein, den Aufwand für alle Beteiligten zu senken und den Kreis der potentiellen Betreiber für möglichst viele Unternehmen zu öffnen.
Eine konsequente 1:1-Umsetzung von Europa- und Bundesrecht muss im gesamten Landesrecht Standard werden. Durch ein „Draufpacken“ zusätzlicher Anforderungen oder Regulierungen würde der Standort NRW massiv Schaden nehmen. Die Novellen von Landesentwicklungsplan sowie Tariftreue- und Vergabegesetz waren hier richtige Schritte; vor allem im Umweltrecht bestehen aber weiter noch zu viele zusätzliche Regulierungen, die über Vorgaben aus Europa oder des Bundes hinausgehen.
One in – Two out muss zum Grundprinzip bei Landesregelungen gemacht werden. Um die Belastungen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft durch überkommene Landesregelungen nachhaltig abzusenken, braucht es eine ambitioniertere Rechtssetzung. Mit der Streichung von zwei bestehenden Belastungen für jede zusätzliche Belastung wird man dauerhaft Erfolge erzielen anstatt dauerhaft im Status-Quo zu verharren.
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