Das Produkthaftungsgesetz

Datum:  - 
Seminar-Nummer: R012025
Ort:HAUS DER UNTERNEHMER, Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg
Preis: 540,-/450,-*
Zielgruppe: Unternehmer, Führungskräfte, Entscheidungsträger, Selbständige und Mitarbeiter, die sich Wissen gründlich aneignen möchten oder Erlerntes auffrischen wollen.
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Die Entscheidungsgrundlage beim täglichen Warenumsatz

Die Produkthaftung ist zentrale Frage und bedeutende Entscheidungsgrundlage beim täglichen Warenumsatz. Haftungsrechtliche Grundentscheidungen sind frühzeitig bereits bei der Produkt-entwicklung und Herstellung zu treffen, um spätere Haftungsfolgen zu vermeiden. Sowohl bei Herstellern, als auch bei Käufern und Verkäufern besteht oft Unsicherheit über die Voraussetzungen und Folgen der Produkthaftung. Der tägliche Umgang mit Waren macht es unumgänglich, sich mit Haftungsfolgen und deren Voraussetzungen möglichst frühzeitig vertraut zu machen, um im Fall der Fälle angemessen reagieren zu können.

Bei diesem Seminar werden Sie systematisch und anhand von Beispielen in die Grundlagen des Produkthaftungsgesetzes eingeführt und mit Anspruchsgrundlagen und Rechtsfolgen vertraut gemacht. Nach der Seminarteilnahme haben Sie tiefe Einblicke in die Struktur des Produkthaftungsgesetzes gewonnen, welche Sie bei künftigen Entscheidungen rechtssicher umsetzen können.

  • Schutzgüter der Produkthaftung, positive und negative Haftungsvoraussetzungen, Ursachenzusammenhang, verschuldensunabhängige Haftung
  • Fehlerfreiheit des Produkts, Nichterkennbarkeit des Fehlers, Fehlerbegriff, Normzweck, Beschränkungen
  • Herstellerbegriff, Quasi-Hersteller, Importeure, Lieferant, Ersatzpflichtige
  • Umfang der Schadensersatzpflicht, Haftungsminderung, Erlöschen von Ansprüchen, Unabdingbarkeit
  • Verhältnis zu sonstigen Haftungsvorschriften, Fallbeispiele, und, und, und...

Referenten

Lars Hirschel

Rechtsanwalt, Bochum

Lars Hirschel studierte Rechtswissenschaft und war anschließend in der BRD und im Nahen Osten in Wirtschaftsunternehmen beratend beschäftigt. Seit 2002 ist er in eigener Kanzlei selbständig und als Anwalt und Berater bundesweit tätig.

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