Der „Firmenfahrzeug- sowie Dienstfahrrad-Boom“ der letzten 10 Jahre erhielt durch die seit 1.1.2019 eingeführte Steuerermäßigung (bzw. Steuerbefreiung) noch zusätzlichen Aufwind. Aber Achtung: Die Einführung der Homeoffice-Pauschale in 2020 und die Änderungen seit 1.1.2023, sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale birgt Risiken beim Werbungskostenabzug und für den Arbeitgeber bei der Pauschalversteuerung. Auch beim Firmenrad will der Gesetzgeber das Umsteigen vom „Benzinross“ für den Weg zur Arbeit pushen. Auch hier Achtung: Die Finanzverwaltung legt seit November 2017 eine Reihe von Stolpersteinen in den Weg. Von den rund 400.000 derzeit geleasten Rädern laufen in den nächsten Jahren die Leasingverträge aus und dann wird die Lohnsteueraußenprüfung und der Rentenversicherungsprüfer sowie der Zoll zuschlagen, da vielen Arbeitgebern nicht bewusst ist, dass Nachversteuerung + Nachverbeitragung sowie Mindestlohnunterschreitung droht.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen rund um den „Firmenwagen“
- Reines Elektrofahrzeug: Rahmenbedingungen für die ¼-Listenpreisversteuerung
- Hybridfahrzeug: Rahmenbedingungen für die ½-Listenpreisversteuerung
- Neuregelung der Entfernungspauschale seit 01.01.2022 und deren Auswirkung
- Werbungskostenabzug und/oder Pauschalversteuerung sowie deren Stolperfallen
- Firmenwagen und Home-Office: Stolperfalle Fahrten Wohnung/1. Tätigkeitsstätte
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen rund um das das Bike und E-Bike Firmenrad ohne Entgeltumwandlung
- Neue Vorgaben durch die Jahressteuergesetze 2021+2022 und deren Gestaltungsspielräume
- „Stolperfallen“ bei der Vertragsgestalung und deren Vermeidung
- optimale Gestaltung "ohne Zwischenhandel"
Firmenrad mit Entgeltumwandlung („Jobrad“)
- Voraussetzungen der Steuerermäßigung auf ein ¼ der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers
- „Stolperfallen“ bei der Vertragsgestalung und deren Vermeidung
- Haftungsproblematik und Versprechen der Anbieter nach § 37b EStG zu versteuern
- Risiko des Arbeitgebers bzgl. der Betriebsausgabenabzugsfähigkeit der Leasingraten beim Erwerb des Rades durch den Arbeitnehmer
- "Mega-Stolperfalle" Entgeltumwandlung bei Geringverdienern und Teilzeitbeschäftigten bzgl.
Phantomlohn sowie Mindestlohn
Seminarziele
- Aktualisierung des Wissenstandes zum Themenkreis.
- Erkennen der Stolperfallen mit wichtiger Information zur Vertragsgestaltung,
- dadurch hohe Abrechnungssicherheit und
- Vermeidung von arbeitsrechtlichen Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen, Beitragsnach-zahlungen sowie Mindestlohn-Bußgelder.
Voraussetzung zur Teilnahme am Online-Seminar
Sie benötigen einen PC oder ein Laptop mit Internetzugang, Kamera und Lautsprecher. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung durch den Veranstalter, die Haus der Unternehmer GmbH. Wir schicken den link an die EMail-Adresse, die uns vorliegt. Bitte lassen Sie uns frühzeitig wissen, wenn Sie eine andere EMail-Adresse wünschen. Bitte wählen Sie sich einige Minuten vor dem Start des Seminares ein.