Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Datum:  - 
Seminar-Nummer: R052025
Ort:HAUS DER UNTERNEHMER, Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg
Preis: 390,-/310,-*
Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter aus Personalabteilungen
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Grundlagen und Gestaltungsfragen

Der Aufhebungsvertrag stellt neben der Kündigung eine Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Diese Form der einvernehmlichen Beendigung vermeidet eine – oft langdauernde und risikoreiche – gerichtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung.

Der Aufhebungsvertrag stellt darüber hinaus auch dann eine einvernehmliche Lösungsmöglichkeit dar, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr an dem Arbeitsverhältnis – und den hier vereinbarten Kündigungsfristen – festhalten möchte und der Arbeitgeber mit dem vorzeitigen Ausscheiden grundsätzlich einverstanden ist.

Auch nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung kann man sich verständigen und die Details der Beendigung in einer Vereinbarung regeln. Dann spricht man von einem Abwicklungsvertrag.

Das Seminar gibt den Teilnehmern zunächst einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die zu regelnden Inhalte. Danach werden einzelne mögliche Regelungsinhalte, wie zum Beispiel eine Freistellungsvereinbarung oder eine „Turboklausel“, besprochen. Den Teilnehmern werden Formulierungsbeispiele an die Hand gegeben, so dass sie das erworbene Wissen unmittelbar im Berufsalltag einsetzen können.

Inhalte

  • Begriff, Form und Inhalt
  • Vor- und Nachteile
  • Auswirkungen auf die Sperrzeit
  • Massenentlassungsanzeige
  • Möglichkeiten, den Vertrag zu beseitigen
  • Aufhebungsvertrag und Inhaltskontrolle (AGB)
  • Aufhebungsvertrag und AGG
  • Einzelne Regelungen
  • Tipps

Referenten

Heike Zeitel

Rechtsanwältin, Unternehmerverband, Duisburg

Heike Zeitel war zunächst mehrere Jahre als Rechtsanwältin und Geschäftsführerin für den Einzelhandelsverband Westfalen-West tätig. Seit vielen Jahren ist sie als Rechtsanwältin bei der Unternehmerverbandsgruppe tätig; seit 2005 ist sie zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist auch ihr Tätigkeitsschwerpunkt, zudem leitet sie die UVG-Regionalgeschäftsführung Oberhausen.

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