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Unternehmertage und -treffen, Seminare, Arbeitskreise, Business Breaks oder Netzwerkveranstaltungen – die nächsten Termine des Unternehmerverbandes sind hier aufgelistet.
WeiterlesenDer Druck auf Unternehmen – egal welcher Betriebsgröße und welchen Wirtschaftszweiges – steigt: Kosten, Wettbewerb, technologischer Wandel, Bürokratie, Mitarbeiter-Qualifikation und vieles mehr. Um wettbewerbsfähige und flexible Regelungen zu erreichen, können sich die Mitgliedsunternehmen auf das Know-how des Unternehmerverbandes verlassen. Denn wir haben die Erfahrung mit vielfältigen Tarifstrukturen und verstehen die internen Abläufe und Arbeitsbedingungen – was in kreativen und effektiven Lösungen für unternehmensindividuelle Bedürfnisse mündet.
Um verkrustete Strukturen aufzubrechen und so bewegliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Aufträge retten und Kosten sparen, nutzen wir verschiedene Instrumente. Wichtige Stichworte sind hier Arbeitsformen, befristete Beschäftigung, Fachkräfte, Einstiegstarife, Öffnungsklauseln und Zeitarbeit.
Nicht nur traditionelle Qualifikationen und Gewohnheiten verlieren an Bedeutung: Die gesamte Organisation der Arbeitsbeziehungen mit den Entlohnungsformenund ihrer Aushandlung stehen auf dem Prüfstand.
Leider gelingt es dem Gesetzgeber nicht immer, den Zwängen unternehmerischen Handelns zu folgen. Ein Beispiel war die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 2001 mit ihren rückwärts gerichteten Bezügen auf längst überholte Arbeitswelten, einer verstärkten Bürokratisierung und damit verbundenen unvermeidlichen Kostensteigerung.
Was wir brauchen, ist die Reform der Arbeitsbeziehungen durch liberalere und flexiblere Regelungen. Für dieses Ziel engagiert sich die Unternehmerverbandsgruppe auf allen Ebenen – von der Ausgestaltung unternehmensindividueller Verbandstarifverträge über innovativeFlächentarifkonzepte bis hin zur Argumentation gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie in der Öffentlichkeit.
Die Arbeitsmärkte sind in Deutschland stark reguliert, die Flut der Gesetze und Verordnungen ist kaum noch überschaubar. Dazu kommen umfangreiche tarifliche Vereinbarungen. Der Unternehmerverbandsgruppe geht es um mehr Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Denn die geltenden Vorschriften behindern gerade die Entstehung neuer Formen von Arbeit und Entlohnung und die Entstehung neuer Arbeitsplätze und Unternehmen.
Während unter den Arbeitslosen besonders viele Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer mit überholten Qualifikationen sind, fehlen Fachkräfte mit zeitnaher Ausbildung. Die traditionellen Entlohnungssysteme im öffentlichen Dienst wie auch in vielen privatwirtschaftlichen Tarifwerken haben zu dieser Fehlentwicklung beigetragen.
Die Unternehmerverbandsgruppe fordert und fördert moderne leistungs- und gewinnbezogene Entlohnungsformen für hoch qualifizierte Fachkräfte ebenso wie Einstiegstarife für Langzeitarbeitslose, sowohl befristete Beschäftigungsverhältnisse als auch Zeitarbeit in allen Variationen. Wo der am Markt erzielte Lohn nicht reicht, kann der Staat durchaus mit öffentlichen Transferzahlungen helfen und daraus einen „Kombilohn“ machen.
Die Tarifverträge müssen viel stärker als bisher z.B. durch Öffnungsklauseln für betriebsnahe Regelungen aufgelockert werden. Wo sie den Menschen hilft, ist die Ausnahme vom Gesetz oder Tarifvertrag zu ermöglichen. Immer noch verbietet zum Beispiel das so genannte Günstigkeitsprinzip die Bezahlung eines Arbeitnehmers unter Tarif – auch wenn er einverstanden ist und sein Arbeitsplatz nur so erhalten werden kann.
Formale Berufsabschlüsse und starre Kriterien wie Alter und Betriebszugehörigkeit spielen meist noch die Hauptrolle bei der Entlohnung. Für die Gewerkschaften und die staatliche Steuer- und Sozialpolitik steht noch immer der soziale Ausgleich im Vordergrund – und nicht die leistungsbezogene Bezahlung. So fehlen Anreize zur eigenen Fortbildung und die Beschäftigungschancen von Älteren und Geringqualifizierten verschlechtern sich gleichermaßen, weil die Tarifentgelte ihren rentablen Einsatz immer schwerer machen.
Weniger Regulierung auf den Arbeitsmärkten bedeutet darum mehr Freiheit für den mündigen Arbeitnehmer, mehr Chancen auf einen Arbeitsplatz und damit auf ein selbst erzieltes Einkommen. Der Arbeitgeber hingegen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens, kann flexibler auf dem Markt reagieren und erhält Planungssicherheit.
Nicht zuletzt: Im 21. Jahrhundert sind überholte Instrumente wie Streik und Aussperrung durch moderne Verfahren zur Konfliktlösung zu ersetzen.
Zum Thema Arbeitsbeziehungen beraten Sie beim Unternehmerverband die Juristen, der Verbandsingenieur sowie auch unsere Volkswirtin. Wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit schnell Rat einholen können, auch wenn Ihr vertrauter Ansprechpartner gerade einmal nicht erreichbar sein sollte. Wir halten also praktisch eine Telefon-Hotline stets für Sie offen, wenn es einmal „brennt“. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.
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