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Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen, Hürth

Gegen ein MUSS für 24+4 Wohneinrichtungen in der öffentlichen NRW Wohnraumförderung

 

Offener Brief der NRW-Selbsthilfe als Reaktion auf von der NRW-Landesregierung geplante Änderung in der öffentlichen Wohnraumförderung für 2025. 


Sehr geehrte Frau Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Ina Scharrenbach,
sehr geehrter Herr Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann,

mit Erschrecken haben die Unterzeichnenden des Briefes die Muss-Bestimmung zur Förderung von 24e r +4 Wohneinrichtungen in den geplanten Neuregelungen der Wohnbauförderrichtlinie NRW zur Kenntnis genommen.

Rückschritt für ein selbstbestimmtes Leben 

Wir sprechen uns ausdrücklich dagegen aus, dass ab dem Jahr 2025 nur noch sogenannte 24er- Einrichtungen (plus 4), für Menschen mit Behinderung durch die Wohnbauförderrichtlinie 2025 gefördert werden.

24er + 4 Wohneinheiten durch eine Soll-Bestimmung zum Regelfall zu erklären und durch die Muss-Bestimmung zu manifestieren, sehen wir als großen Rückschritt auf dem Weg, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und ein zukünftiges Wunsch- und Wahlrecht beim Wohnen zu ermöglichen.

Auswirkungen auf Investitionen und Innovation

Mit der Muss-Bestimmung wird der Weg hin zur alleinigen Förderung der 24er-Einrichtungen beschritten. Damit werden die langjährigen Bemühungen aller Beteiligten, die sich in den letzten Jahrzehnten mit hohem personellem und finanziellem Aufwand um bedarfsgerechtes und vielfältiges Wohnen von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft stark gemacht haben, hinfällig. Die Muss-Bestimmung sendet ein fatales Signal an Investorinnen und Investoren in bedarfsgerechten Wohnraum für Menschen mit Behinderung zu investieren und bremst für Anbieter die Umsetzung von innovativen Wohnkonzepten und -möglichkeiten.

Ignoranz gegenüber fachlichen und rechtlichen Standards

Wir nehmen in dieser Neuregelung eine Ignoranz von fachlichen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Wohn- und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung wahr. Die Muss-Bestimmung ist zudem weder mit den Anforderungen des Artikel 19 der UN-BRK noch mit den Empfehlungen und Forderungen auf Grundlage der Staatenprüfung vereinbar.

Unklarheiten bei Ausnahmen

Spezifisch für den Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf (z.B. mit herausforderndem Verhalten) haben das MAGS und das MHKBD wiederholt auf die Möglichkeit von Abweichungen von der 24 + 4 Soll-Bestimmung hingewiesen. Bei einer Muss-Bestimmung wären solche Ausnahmen nicht mehr möglich.

Unser Appell

Mit geeinter Stimme fordern wir die Landesregierung auf, auch in angespannten politischen und gesellschaftlichen Zeiten der Verantwortung für die Gestaltung einer menschenrechts- und teilhabeorientierten Lebensumgebung von Menschen mit Behinderung nachzugehen.

Wir plädieren für die Förderung einer Vielfalt von Wohnangeboten, über die die Menschen selbst bestimmen. Sie sollen, so wie Menschen ohne Behinderung, selbst über Aspekte wie Größe, Gestaltung oder Lage entscheiden und die dafür notwendigen Angebote sollten vom Land NRW gefördert werden.

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Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve

Geraldine Klan

Referentin