2022
Tarifabschluss für die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche
Am 21. Juni 2022 einigte sich die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) bestehende Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf einen Tarifabschluss für die unteren Lohngruppen.
Die Einigung umfasst folgende Eckpunkte:
1. Laufzeit:
Die Tarifvereinbarung für drei unteren Entgeltgruppen hat eine Laufzeit von 18 Monaten vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024.
2. Entgelt:
Die Entgeltgruppe 1 (tariflicher Mindestlohn) wird ab 1. Oktober 2022 von derzeit 10,88 € auf 12,43 €, ab 1. April 2023 auf 13,00 € und ab 1. Januar 2024 auf 13,50 € erhöht.
In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn ab 1. Oktober 2022 von 11,60 € auf 12,63 €, ab 1. April 2023 auf 13,20 € und ab 1. Januar 2024 auf 13,80 €.
Die Entgeltgruppe 2b wird ab 1. Oktober 2022 von 12,20 € auf 12,93 €, ab 1. April 2023 auf 13,50 € und ab 1. Januar 2024 auf 14,15 € angehoben.
Im Herbst beginnen die Tarifverhandlungen zu den höheren Entgeltgruppen. Der Entgelttarifvertrag hat noch eine Laufzeit bis 31. Dezember 2022.
Tarifinformation der BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Pressemitteilung des BAP Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
Kontakt
RA Wolfgang Schmitz
Dipl.-Volksw. Elisabeth Schulte
0203 99367-125
schulte[at]unternehmerverband.org
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



