2022
Tarifabschluss für die gewerblichen Beschäftigten der Druckindustrie
Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und die ver.di − Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft haben sich am 29. März auf einen Tarifabschluss für die ca. 120.000 gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie geeinigt.
Der Abschluss beinhaltet folgende Eckpunkte:
1. Laufzeit:
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten (01.02.2022–29.02.2024).
2. Entgelt:
Nach drei Nullmonaten erhöhen sich die Tariflöhne ab 1. Mai 2022 um 2 % und ab 1. Mai 2023 um 1,5 %.
3. Manteltarifvertrag:
Der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer sowie die Anhänge zum MTV, welche jeweils bis zum 30. April 2022 befristet sind, werden ab dem 1. Mai 2022 ohne inhaltliche Änderungen wieder in Kraft gesetzt. Er endet zum 31. Oktober 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Danach tritt die Nachwirkung ein.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, die Regelungen zu den Maschinenbesetzungszeiten im Manteltarifvertrag an die betrieblichen Gegebenheiten bis zum Ende des Jahres 2022 anzupassen.
Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 20. April 2022 vereinbart.
Tarifinformation der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Pressemitteilung des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm)
Kontakt
RA Wolfgang Schmitz
Dipl.-Volksw. Elisabeth Schulte
0203 99367-125
schulte[at]unternehmerverband.org
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



