Fachinformationen

TV T-ZUG - Fälligkeit T-ZUG (B) mit der Abrechnung für Februar - Erläuterungen zum Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld

 

Mit dem Tarifabschluss 2024 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Änderung des Tarifvertrages Tarifliches Zusatzgeld (TV T-ZUG) geeinigt.

Ab dem Jahr 2025 ist danach das Tarifliche Zusatzgeld (B) (T-ZUG (B)) mit der Abrechnung für Februar eines Kalenderjahres auszuzahlen.

Gemäß § 2 Nr. 4 vorletzter Absatz TV T-ZUG besteht die Möglichkeit, durch freiwillige Betriebsvereinbarung bei Liquiditätsproblemen den Termin für die Fälligkeit um bis zu zwei Monate zu verschieben. Dies kann ggf. im Hinblick auf den ebenfalls mit der Abrechnung für Februar 2025 fälligen, aus dem Tarifabschluss vom November 2024 resultierenden Einmalbetrag (600,00 Euro für Vollzeitbeschäftigte) eine Option sein.

Das T-ZUG (B) beträgt im Jahr 2025 - wie bisher - 18,5 Prozent des jeweils im Februar gültigen Grundentgelts der Entgeltgruppe (EG) 8. Ab dem Jahr 2026 erhöht sich der Prozentsatz auf 26,5 Prozent des jeweils gültigen Grundentgelts der EG 8. Auszuzahlen ist das T-ZUG (B) mit der Abrechnung für den Februar. Hieraus ergibt sich auf Basis der ERA-Monatsgrundentgelttabellen des ERA-Entgeltabkommens (EA) für Vollzeitbeschäftigte für das Jahr 2025 ein Betrag von 579,70 Euro und für das Jahr 2026 ein Betrag von 846,94 Euro.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass auf der Druckversion der Tarifkarte 2024-2026 fälschlicherweise ein Betrag von 864,94 Euro für das T-ZUG (B) im Jahr 2026 enthalten ist. Die auf der Homepage von METALL NRW eingestellte Version der Tarifkarte 2024-2026 wurde entsprechend auf den korrekten Wert 846,94 Euro korrigiert. (Tarifdownload)

Für Auszubildende gelten die Prozentsätze entsprechend bemessen an der monatlichen regelmäßigen Ausbildungsvergütung. Damit ergibt sich für die Jahre 2025 und 2026 - jeweils berechnet auf Basis der Ausbildungsvergütungstabelle gültig ab 1. Januar 2025 - folgende Anspruchshöhe: 

                                         2025                  2026
1. Ausbildungsjahr   223,03 Euro    319,48 Euro 
2. Ausbildungsjahr   232,85 Euro    333,54 Euro 
3. Ausbildungsjahr   247,43 Euro     354,43 Euro 
4. Ausbildungsjahr   266,58 Euro    381,86 Euro

Betrieben, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, haben weiterhin die Möglichkeit im Wege der Differenzierung einen tariflichen Entgeltbestandteil zu verschieben bzw. entfallen zu lassen. Diese Option besteht nunmehr bezüglich des ab 2025 mit der Abrechnung für Juli auszuzahlenden Transformationsgeldes (T-Geld) und nicht mehr wie bisher bezüglich des T-ZUG (B).

Diese Änderungen und die zeitnah anstehende Fälligkeit des T-ZUG (B) hat METALL NRW zum Anlass genommen, die Erläuterungen zum Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld zu überarbeiten. 

Ansprechpartner für die Presse

Christian Kleff

Geschäftsführer Kommunikation
Geschäftsführer #WirtschaftfürDuisburg

Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve

Geraldine Klan

Referentin

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation | Marketing