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Volles Haus bei Arbeitsrecht aktuell
Präventionsverfahren, Kündigung & Co.: Juristen-Team des Unternehmerverbandes bot wieder Einblick in die aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung
Bis auf den letzten Platz gefüllt war heute das Auditorium im HAUS DER UNTERNEHMER; über 80 Personalverantwortliche und Führungskräfte kamen zu #ArbeitsrechtAktuell. In dieser Seminarreihe exklusiv für unsere Mitgliedsunternehmen präsentieren unsere Juristinnen und Juristen praxisrelevante Rechtsfälle und Urteile und geben den Arbeitgebern Tipps, um Problemen im Arbeitsverhältnis vorzubeugen. Denn: Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen #NeuePerspektiven.
So hatte Rechtsanwältin Katharina Weber aktuelle Urteile mitgebracht, zu denen sie und das juristische Team häufig Nachfragen in der Beratungspraxis haben. So ging es neben Betriebsratswahlen und Urlaubsabgeltung zum Beispiel auch um den Zugang von Kündigungen. „Im aktuellen Rechtsfall drohte die Kündigung zum Ende des Quartals zu spät zugestellt worden zu sein, da die üblichen Postzustellzeiten überschritten waren“, warnte Weber. Ihre Empfehlung: Das Schreiben unter Anwesenden im Betrieb überreichen. Zweite Wahl sei, es von einem Boten aus dem Unternehmen persönlich übergeben lassen mit entsprechender Dokumentation, z. B. das Anschreiben am Briefkasten fotografieren inklusive Ablichtung der aktuellen Tageszeitung.
Das Programm rundeten zwei Schwerpunktvorträge ab: Rechtsanwalt Moritz Streit referierte zu einer aktuellen Instanzenrechtsprechung, welche die Durchführung eines Präventionsverfahrens vor Ausspruch einer Wartezeitkündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer vorsieht. Er erläuterte nicht nur die Fristen und Grundlagen für die Beteiligung von Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt, sondern wies auch auf die rechtlichen Schwierigkeiten hin, welche bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im April bestehen. Sein Rat bis dahin: Bitte von Anfang an alles gut, stringent und detailreich dokumentieren.
Rechtsanwältin Heike Zeitel referierte zu den für alle Unternehmen praxisrelevanten Themen „Kündigungserklärung und Kündigungsberechtigung“. In Kündigungsschutzprozessen wird beispielsweise gerügt, die Kündigung sei nicht ordnungsgemäß unterschrieben oder derjenige, der diese unterschrieben hat, sei nicht berechtigt gewesen, die Kündigung zu unterschreiben. In derartigen Fällen besteht die Gefahr, dass eine neue Kündigung ausgesprochen werden muss, für die eine neue Kündigungsfrist läuft – oder aber, dass schlimmstenfalls überhaupt nicht mehr gekündigt werden kann. Letzteres ist dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis nur außerordentlich gekündigt werden konnte, bei Bekanntwerden des Mangels aber die 14-Tages-Frist längst abgelaufen ist.
Ihre Experten
Heike Zeitel
Rechtsanwältin
(Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Regionalgeschäftsführung Oberhausen
Ansprechpartner für die Presse
Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve