Wer am Samstag Nachdienst schiebt, wird eine Stunde länger arbeiten müssen, wenn die Uhren von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt werden. „Finanziell ist das aber kein Nachteil für die Beschäftigten“, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. „Selbstverständlich muss die zusätzliche Arbeitszeit vergütet werden, möglicherweise einschließlich eines tarifvertraglichen Zuschlags für Mehrarbeit“, erläutert der Rechtsanwalt. Er ist einer der neun Juristinnen und Juristen des Unternehmerverbandes. Sie sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und beraten und vertreten bundesweit rund 700 Unternehmen im Rahmen der Mitgliedschaft.
Es gibt auch die Möglichkeit, die zusätzliche Arbeitszeit auf mehrere Schultern zu verteilen, so Schmitz: „Beschäftigte und Unternehmensleitung können sich darauf verständigen, die zusätzliche Arbeitsdauer anderweitig zu verteilen, beispielsweise auf zwei Schichten mit je einer halben Stunde Verkürzung bzw. Verlängerung. Dabei ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz zu beachten.“
Die Sommerzeit wurde 1980 eingeführt, ursprünglich mit dem Ziel, Energie einzusparen. Sie beginnt in ganz Mitteleuropa jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Die Zeitumstellung auf die Winterzeit findet immer am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr statt.