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Über den Verband
Unternehmen und Organisationen im sozialen Bereich haben häufig eines gemeinsam: Die herkömmlichen Tarifvertragswerke wie der TVöD sind zur Belastung geworden – zu wenig Handlungsspielraum für sich dauernd ändernde Rahmenbedingungen, zu kostentreibend im Wettbewerb innerhalb der einzelnen Branchen. Hinzu kommen häufig Besonderheiten, die andere Wirtschaftszweige so nicht kennen. Etwa die speziellen arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die für Tendenzbetriebe gelten und damit gegebenenfalls Möglichkeiten bieten. Bei uns finden Sie spezielle Kenntnisse Ihrer konkreten Branche mit sämtlichen Aspekten von den tarifpolitischen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, auch ohne Tarifbindung, über die Möglichkeiten der Aus- und Neugründung bis hin zu Besonderheiten des „Dritten Weges“ bei den Kirchen.
Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung bietet Ihnen Lösungswege für ökonomisch sinnvolle und sozial ausgewogene Regelungen der Arbeitsbedingungen mit den erforderlichen Handlungsspielräumen auch jenseits des TVöD: von Arbeitsordnungen ohne jede Tarifbindung – etwa auch durch Aus- oder Neugründung – bis zum Haustarifvertrag. Genau so gut beherrschen wir die Ausgestaltung der Zeitarbeit für Personalgestellungsfirmen. Dabei bringen wir außerordentliches Fachwissen und einen jahrzehntelangen Erfahrungsschatz ein. Neben der volkswirtschaftlichen Kompetenz steht Ihnen ein Team von zehn Juristen zur Seite, sämtlich Experten für Arbeits- und Tarifrecht. Damit wird auch eine weitere Seite unseres Dienstleistungs-Portfolios aufgeschlagen: Wir beraten Sie in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und vertreten unsere Mitglieder durch alle gerichtlichen Instanzen.
Unsere Mitglieder und deren Beschäftigte zeichnet etwas Besonderes aus: Ihr starkes Engagement individuell für jedes einzelne Mitglied und für gemeinsame Ziele. Dies verdient es, nach außen getragen zu werden. Daher mischen wir uns stets ein, wenn politische Entscheidungen den Handlungsrahmen einzuengen drohen und die Wirtschaftlichkeit gefährden – etwa beim Thema Mindestlöhne bei Bildung und Pflege. Ein Unternehmerverband, der viele Bildungseinrichtungen vertritt, tut gut daran, auf diesem Feld selbst aktiv zu sein: Unser Engagement für die Förderung des Nachwuchses reicht von den traditionsreichen Arbeitskreisen Schule/Wirtschaft bis zu wirtschaftsbezogenen Schulprojekten.
Informieren Sie sich über alle Leistungen des Unternehmerverbandes; gerne stehen Ihnen als Ansprechpartner der ehrenamtliche Vorstand – das sind Unternehmer Ihrer Branchen – zur Verfügung wie auch die Fachleute des Unternehmerverbandes.
Thema vertiefen
Mindestlohn Pflege und Mindestlohn Bildung
Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung wehrt sich gegen einen Mindestlohn Pflege, der unserer Ansicht nach nicht die Probleme löst, weil er u. a. leicht umgangen weden kann, insbesondere von neuen Einrichtungen, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt. In zahlreichen Stellungnahmen hat sich der Verband dazu geäußert: Stellungnahme.
Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung hat ebenso von Anfang an eindringlich vor dem Mindestlohn Bildung gewarnt: „Wir appellieren an die Politik, den Mindestlohn zu stoppen. Dieser schadet nicht nur der Bildungsbranche an sich, sondern auch dem Arbeitsmarkt. Völlig undifferenziert wird er zum Maß aller Dinge bis hin zu Ausschreibungen“, betont Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des bundesweiten Arbeitgeberverbandes. Der Mindestlohn in der Bildungsbranche habe vor allem eines gezeigt: Der Mindestlohn schadet der Qualität. Schulte: „Seriöse, traditionsreiche Bildungseinrichtungen mit erfolgreichen Vermittlungsquoten in den Arbeitsmarkt verlieren Ausschreibungen, weil sie oft mit ihren Pädagogen an ältere – und entsprechend hoch dotierte – Tarifverträge gebunden sind. Die Ausschreibungen gewinnen hingegen Billiganbieter, die ihren Mitarbeiter zwar den Mindestlohn zahlen, aber auch nicht mehr; somit sind sie in der Qualität ihrer Arbeit in aller Regel nicht überzeugend. Lesen Sie dazu eine Pressemeldung und die offizielle Stellungnahme.
(Tarifpolitischer) Initiativkreis
Dass wir im Schulterschluss mit unseren Mitgliedern stets mit einer Stimme sprechen können, verdanken wir auch dem regen Erfahrungsaustausch untereinander sowie der intensiven Abstimmung im (Tarifpolitischen) Initiativkreis des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung. Beispiele zum Arbeitskreis erhalten Sie hier.
Kirchliche Dienstgebertage
Kirchlicher Dienstgebertag 2015
Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 zum Dritten Weg, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits auf dem ersten Kirchlichen Dienstgebertag am 19.02.2014 diskutiert hatten, stellten die Veranstalter dieses Mal direkt die Frage an den Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di: Was nun, Herr Bsirske?
Kirchlicher Dienstgebertag 2014
Am 19. Februar 2014 fand in den Räumlichkeiten der Unternehmerverbandsgruppe der erste kirchliche Dienstgebertag des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung und des Caritasverband für das Bistum Essen statt.
Wir liefern Wissen
Unser Expertenteam aus Rechtsanwälten, Fachanwälten für Arbeitsrecht, Tariffachleuten, Volkswirten, Ingenieuren und Journalisten liefert Know-how für den unternehmerischen Alltag. Damit bauen wir Dämme für unsere Mitgliedsunternehmen – gegen die Flut von Informationen und Regeln aus Politik, Verwaltung, Rechtsprechung. Wir bringen die Dinge auf den Punkt und machen daraus Handlungshilfen. Dabei entscheidet jedes Mitgliedsunternehmen, über welches Thema und auf welchem Weg es informiert werden möchte. Individuell – wie das gesamte Leistungspaket des Unternehmerverbandes:
- Persönlicher Kontakt
telefonisch, elektronisch, persönliches Gespräch zu individuellen Anliegen. - Veranstaltungen
Unternehmertage, Unternehmertreffen, „Arbeitsrecht aktuell“ oder Business Breaks – nicht nur das Netzwerken, sondern auch den Wissenstransfer und den Erfahrungsaustausch fördern wir so. - Arbeitskreise
Bei sieben Arbeitskreisen bringen wir – exklusiv für unsere Mitglieder – Fach- und Führungskräfte abteilungsspezifisch zusammen – um Know-how zu vermitteln und Erfahrungen auszutauschen. - Seminare
Rund 1.000 Fach- und Führungskräfte nehmen pro Jahr an unseren Weiterbildungskursen teil. - [u-news!]
Wöchentlich liefern wir rund 2.750 Empfängern Informationen zu Politik, Wirtschaft, Unternehmerverband, HAUS DER UNTERNEHMER GmbH, Seminaren, Terminen, Veranstaltungen, Wettbewerben und vielem mehr. - Beamer
Wöchentlich aktuelle Fachinformationen liefern wir exklusiv für Mitglieder zu den Rubriken Recht, Tarif, Metall+Elektro, Wirtschaft+Soziales sowie Arbeitswirtschaft. - [unternehmen!]
Dreimal pro Jahr, auf 24 Seiten und in einer Auflage von 16.000 Exemplaren erscheint unsere Verbandszeitung. - Internet
Hunderttausende Seitenzugriffe verzeichnen wir pro Jahr auf unsere beiden Internetangebote www.unternehmerverband.org (für die sechs Einzelverbände) und www.haus-der-unternehmer.de (für unseren Veranstaltungsbereich). - Social Media
In den Sozialen Netzwerken sind wir mit dem Unternehmerverband auf Twitter, Xing und Youtube aktiv, mit dem HAUS DER UNTERNEHMER auf Facebook.
Kirchliches Arbeitsrecht
Die Beratung und Vertretung im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts bedarf besonderer Erfahrungen. Gerne steht Ihnen unser zehnköpfiges Juristenteam mit unserem Wissen und unseren Erfahrungen im kirchlichen Arbeits- und Mitarbeitervertretungsrecht zur Seite.
Kirchen sind nach dem öffentlichen Dienst der größte Arbeitgeber in Deutschland mit heute geschätzten 1,4 Millionen Arbeitnehmern, seien es haupt- oder nebenberufliche, vorwiegend dadurch, dass beide Konfessionen umfangreiche caritative/diakonische Einrichtungen haben. Über Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung und Art. 140 des Grundgesetztes ist ihnen ein Selbstbestimmungsrecht zugewiesen, der so genannten "Dritte Weg“. Dieses Selbstbestimmungsrecht schlägt auch auf die Beurteilung der arbeitsrechtlichen Beziehungen zu den kirchlichen Arbeitnehmern durch. Kirchliche Arbeitsverhältnisse sind zwischen Arbeitsrecht und kirchlichem Dienstrecht "eigene Angelegenheiten". Weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das Personalvertretungsgesetz gelten in kirchlichen Organisationen (§ 118 II BetrVG, § 112 BPersVG).
Kirchliches Arbeitsrecht findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse innerhalb der verfassten Kirche; also die eigentliche Kirchenorganisation. Weiterhin betrifft kirchliches Arbeitsrecht jedoch nicht nur die organisierte Kirche und ihre rechtlich eigenständigen Bereiche, sondern alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform. Dazu gehören privatrechtliche Organisationen wie Diakonie und Caritas. Selbst auf Arbeitnehmer von Klöstern, der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) oder des evangelischen Presseverbandes Nord e.V. findet kirchliches Arbeitsrecht Anwendung. Natürlich auch auf in kirchlicher Trägerschaft befindliche Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Altenheime.
Die Kirchen haben für sich und ihre angegliederten Organisationen eigene Mitarbeitervertretungen geschaffen. Kirchengemäße Tarifverträge gibt es erst seit kurzer Zeit in einzelnen Bereichen der evangelischen Kirche, ein Arbeitskampf ist unzulässig. Bei dieser Entwicklung, hervorgerufen dadurch, dass das Bundesarbeitsgericht die Parteien des Dritten Weges dazu verpflichtet hat, die Gewerkschaften zu beteiligen, unterstützen wir als Arbeitgeberverband unsere Mitglieder.
Kirchlicher Dienstgebertag 2015:
"Was nun, Herr Bsirske?"
Kirchlicher Dienstgebertag 2014:
Die Kirchen und ihr Arbeitsrecht - und doch ein Zukunftsmodell?!
Tendenzbetriebe
Tendenzbetriebe sind Betriebe, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, caritativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen dienen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung im Rahmen der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit. Diese Tendenzbetriebe genießen nicht nur Tendenzschutz im Rahmen der Betriebsverfassung (§118 Abs. 1 BetrVG).
Der Tendenzschutz wirkt sich vielmehr auch auf die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis aus: In Tendenzbetrieben haben Tendenzträger, d.h. die Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit an der Verwirklichung der geistig-ideellen Zielsetzung des Unternehmers mitwirken sollen, sich bei ihrer Tätigkeit nach dieser Tendenz zu richten und dürfen ihr nicht zuwiderhandeln. Verstöße hiergegen können eine personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung nach sich ziehen. Mitarbeiter in Tendenzbetrieben, die zu den Tendenzträgern gehören, dürfen auch außerdienstlich nicht gegen die Tendenz ihres Betriebes agieren.
Tendenzträger sind z. B. Angestellte in einer Caritas, die unmittelbar caritative Aufgaben wahrnehmen, einer Lebenshilfe, Lehrer einer Privatschule, Redakteure und auch Volontäre einer Tageszeitung, Mitarbeiter eines Arbeitgeberverbandes, Rechtssekretäre einer Gewerkschaft oder Stimmführer und Solisten in einem Sinfonieorchester. Keine Tendenzträger sind beispielsweise Schreibkräfte, Handwerker und Putzkräfte.
Bei tendenzbezogenen Maßnahmen hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungs-, sondern nur ein Informationsrecht. Dies gilt beispielsweise für Einstellungen, Versetzungen, Entlassungen von Tendenzträgern. Bei Betriebsratsmitgliedern, die selbst Tendenzträger sind, bedarf es bei ihrer Kündigung nicht einmal der Zustimmung des Betriebsrates. Einen Wirtschaftsausschuss gibt es ebenso wenig wie einen Interessenausgleich nach § 112 BetrVG.
Der weit überwiegende Teil der Mitgliedsunternehmen im Unternehmerverband Soziale Dienstleistungen und Bildung e. V. sind Tendenzunternehmen, was wir sowohl bei arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren als auch in Kündigungsschutzklageverfahren erfolgreich eingebracht haben.
Da in jedem Einzelfall eine eingehende fachkundige Bewertung stattfinden muss, bedarf es hierzu des spezialisierten Arbeitsrechtlers, der in dem Bereich von Tendenzbetrieben über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse verfügt wie die Juristen in unserem Verband für unsere Mitgliedsunternehmen.
1998 gegründet
Im Jahr 1998 gründeten zehn Unternehmer aus dem Bereich der sozialen Dienstleistungen und Bildung den bundesweiten Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung: Albert-Schweitzer-Einrichtungen, Akademie Klausenhof, AWO Kreisverband Mülheim, Behinderten-Wohnheim Duisburg, Berufsbildungsstätte Geldern, Deutsches Blindenhilfswerk, Lebenshilfe Dinslaken, Lebenshilfe Oberhausen, Lebenshilfe Werkstätten Oberhausen und die nordrhein-westfälische Lebenshilfe Wohnen in Hürth. Anlass für diesen Zusammenschluss war die Entwicklung der Refinanzierung sozialer Dienstleister und Bildungseinrichtungen. Die Schere zwischen Refinanzierung und Kosten ging immer mehr auseinander, und das bei Personalkosten von 70 bis 80 Prozent der Gesamtkosten. Das Gros der Mitgliedsunternehmen sind soziale Dienstleister, z. B. viele Behinderteneinrichtungen, aber auch Wohlfahrtsverbände, Altenheime und ambulante Pflegedienste. Hinzu kommen Bildungseinrichtungen sowie Krankenhäuser oder Tochtergesellschaften von Kliniken.